ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs Lechfeld-Journal)
§1 „Anzeigenauftrag" im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen
Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
§2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der
Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
§3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannten Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen
abzurufen.
§4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten
und der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Auftragnehmers liegt.
§ 5 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollten,
müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden
ggf. in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§6Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mindestens 3 Seiten an den Text und nicht an andere Seiten angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind,
werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.
§7MWPMEDIEN behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen seines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen,
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies
gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren
Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen erhalten, werden grundsätzlich nicht
angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitgeteilt. MWPMEDIEN behält sich auch vor, Ausgaben aus wirtschaftlichen Gründen entweder ersatzlos zu
streichen, oder mit einer folgenden Ausgabe als Doppelnummer zu veröffentlichen. Gebuchte Anzeigen werden mit der nächsten Ausgabe oder Doppelnummer veröffentlicht.
§8 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährt für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
§ 9 Der Auftraggeber hat bei ganz- oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige aber nur in
dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat
der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter
Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens
und auf das für die betreffende An-
zeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des
betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von einer Woche nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
Der Verlag gewährleistet nicht, dass seine Onlinedienste jederzeit erreichbar und fehlerfrei sind und somit die damit verbunden Inserate permanent zu sehen sind. Dies gilt insbesondere, soweit der
Zugriff auf die Dienste und der Online-Seite durch Störungen verursacht werden, wie z.B. durch Hacker, Stromausfälle, Hardwareschäden, Datenbankfehler, etc. Für Schäden, die aus der Nicht-
Verfügbarkeit oder einer zeitweiligen
eingeschränkten Leistung der Dienste resultieren, haftet der Verlag nicht. Auch kann keine Haftung übernommen werden für Verluste von Eintragungen und Dateien des Geschäftspartners.
§10 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die Kosten für Probeabzüge trägt der
Anzeigenauftraggeber.
§11 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
§12 Eine Stornierung des Auftrages ist nur bis 4 Wochen vor dem Termin der Drucklegung möglich. Sollte der Auftrag nicht rechtzeitig storniert werden, so hat der Auftraggeber eine Stornogebühr in
Höhe von 75% der Auftragssumme zzgl. MwSt. an MWPMEDIEN zu entrichten. Für die Kündigung eines über mehr als einen Monat laufenden Auftrages gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen ab Eingang der
Kündigung beim Auftragnehmer als vereinbart. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die gekündigten Anzeigen hat der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des
Bruttoauftragswertes vor Rabattierung zu bezahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt gewährte Rabatte sind vom Auftraggeber nachzuzahlen.
§13 Die Anzeigenbeträge sind bei Buchung grundsätzlich per Vorkasse oder Bankeinzug zu begleichen. Der Verlag gewährt Stammkunden od. Mediaagenturen ggf. auch die Zahlung auf Rechnung. Die Rechnung
wird sofort, spätestens aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der ge-setzlichen Frist von 7 Tagen bzw. nach Erscheinung des Titels/der Titel, in dem die
Anzeige(n) erschein(t/en), sofort fällig. Etwaige Nachlässe werden nach der Preisliste gewährt.
§14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung
zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der
Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen
stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
§15 Die aktuellen Werbepreise sind der Preisliste zu entnehmen und gelten jeweils für den angegebenen Zeitraum. Alle im Vertrag genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich
vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Werbepreise ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Anzeigenpreisliste des Verlages. Ändert sich die Preisliste nach Vertragsabschluss, ist der
Verlag berechtigt, den Preis nach der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Preisliste anzugleichen. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise
weitergegeben werden.
§16 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummer geliefert.
Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
§17 Kosten für die Anfertigung bestellter Anzeigen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu
tragen. Anzeigenvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet zwei Monate nach Ablauf des Auftrags.
§18 Erfüllungsort ist der Sitz von MWPMEDIEN. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen
Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht- Kaufleuten nach ihrem Wohnsitz. Ist der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, so ist Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Stand: Januar 2012
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